*Pflegehilfelehrgang*
Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Mindestalter 17 Jahre; erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe; gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung; erforderliche Vertrauenswürdigkeit.
*Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege*
Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Mindestalter 16 bzw. 17 Jahre; erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder vollendetes 18. Lebensjahr und entsprechende Allgemeinbildung; gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung; erforderliche Vertrauenswürdigkeit.
*Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst*
Dauer: 2½ Jahre
Bedingung: Mindestalter 17 Jahre; erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe; gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung; Unbescholtenheit (Strafregisterauszug).
*Schule für Vorbereitung auf die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege*
Dauer: 1 Jahr
Bedingung: Vollendetes 15 Lebensjahr; erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe; körperliche und geistige Eignung; Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 27 GuKG.
