*Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Altenarbeit (Diplomniveau)*
Dauer: 6-9 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)*
Dauer: 4-6 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschlussprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)*
Dauer: 4-6 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eigung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschlussprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)*
Dauer: 6-9 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)*
Dauer: 4-6 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschlussprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Familienarbeit (Diplomniveau)*
Dauer: 6-9 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Diplomniveau)*
Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)*
Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschlussprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)*
Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschlussprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)*
Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)*
Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschlussprüfung.
*Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Familienarbeit (Diplomniveau)*
Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
